Der Stifter seines Individual-Fonds entscheidet – im Benehmen mit dem Stiftungsvorstand – über die Verwendung der Erträge aus dem zugestifteten Fondsvermögen bzw. trifft dazu nachhaltige Festlegungen über seine Lebenszeit hinaus.
„Gemeinsinn stiften – helfen“ – so lautet unsere Devise.
Der Stifter seines Individual-Fonds entscheidet – im Benehmen mit dem Stiftungsvorstand – über die Verwendung der Erträge aus dem zugestifteten Fondsvermögen bzw. trifft dazu nachhaltige Festlegungen über seine Lebenszeit hinaus.