Der Namensgeber eines Individual-Fonds bestimmt im Benehmen mit den Stiftungsvorstand über die gemeinnützige Verwendung der Erträge seiner Zustiftung/en.
„Gemeinsinn stiften – helfen“ – so lautet unsere Devise.
Der Namensgeber eines Individual-Fonds bestimmt im Benehmen mit den Stiftungsvorstand über die gemeinnützige Verwendung der Erträge seiner Zustiftung/en.